KfW Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Hauseigentümer und Selbstständige bei verschiedenen Bauvorhaben. Eine Alarmanlage für das Haus oder die Wohnung ist in vielen Fällen förderfähig. Damit die KfW Förderung ausgezahlt wird, müssen vom Eigentümer allerdings ein paar Details beachtet werden. Wir verraten, welche Anforderungen das Alarmsystem erfüllen muss, wie die KfW Förderung beantragt wird und welche Fördersummen dabei möglich sind.
Leistungen zum Einbau von Alarmsystemen und ähnlichen Maßnahmen sind im Förderpunkt Altersgerecht Umbauen mit der Zuschussnummer KfW 455 E integriert.
Die Alarmanlage in Wohnung oder Haus beispielsweise muss die DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen. FineContol erfüllt diesen hohen Sicherheitsstandard.
Der KfW Zuschuss wird vom ersten Euro an gezahlt, sofern eine Investitionssumme von mindestens 500 € erreicht ist. Die Förderung beträgt 20 % für die ersten 1.000 €, für darüber hinausgehende Summen 10 %. Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 1600 € und setzt sich aus 20 % von 1.000 € und 10 % von 14.000 € zusammen. Unterschieden wir dabei nicht zwischen Funk Alarmanlagen oder kabelgebundenen Alarmanlagen.
Die meisten Privatpersonen können die Förderung beantragen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Person Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist. Die KfW geförderte Einbruchsicherung ist kein einmaliger Zuschuss. Nach zwölf Monaten kann ein weiterer Antrag auf andere Maßnahmen am gleichen Gebäude gestellt werden. Förderungen für gewerblich genutzte Flächen sind leider ausgeschlossen. Möglicherweise können derartige Maßnahmen aber günstig über die Existenzgründerangebote der KfW finanziert werde
Sie können die Förderung im KfW Zuschussportal beantragen.
* Alle Angaben ohne Gewähr. Zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten.